Oliver Grundmann am 15.06.21 im Wahlkreis. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Keine rückwirkende Gewinnabschöpfung bei Biogasanlagen

Grundmann und Mohrmann entschieden gegen Habecks Strommarktpläne

Bild: Oliver Grundmann im Gespräch mit Biogasanlagenbetreiber Harald Hauschild.

Der Bundestagsabgeordnete Oliver Grundmann und der Landtagsabgeordnete Dr. Marco Mohrmann kämpfen zurzeit in Berlin und Hannover entschlossen für den Erhalt der Biogasanlagen in der Heimat. Grund dafür ist eine geplante Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach Biogasanlagen nur Einnahmen in Höhe ihrer bisherigen EEG-Vergütung plus 3 ct/kWh behalten dürfen. Alle Einnahmen darüber sollen fast vollständig, abgeschöpft werden. Im Gegensatz zu den im Oktober bekanntgewordenen Überlegungen, wird die Höhe der Obergrenze, ab der ein Bioenergieanlagenbetreiber nahezu alle aus der Stromproduktion erzielten Erlöse abgeben muss, nun aber offengelassen.

Grundmann: „Eine rückwirkende Abschöpfung ist weiterhin vorgesehen, auch wenn deren Beginn von März auf September 2022 verschoben werden soll. Ich bin schockiert über Habecks Pläne. Das ist ein kalter Vertrauensbruch und wird die Investitionsbereitschaft der Bioenergiebranche für Jahre zurückwerfen.“ Mohrmann ergänzt: „Der gewünschte weitere Ausbau erneuerbarer Energien auf Basis von Biomasse wird so kurzerhand abgewürgt. Auch in Anbetracht der aktuellen Energiekrise ist das völlig unverständlich und das Gegenteil dessen, was wir benötigen. Außerdem werden so die Betriebe, die in die politisch gewünschte Flexibilisierung gegangen sind, auch noch extra für ihre Investitionen bestraft!“

Aufgrund der nun existenzbedrohenden Veränderung haben sich bereits viele Anlagenbetreiber aus dem Wahlkreis an Grundmann und Mohrmann gewandt und um Hilfe gebeten. So auch Harald Hauschild, Geschäftsführer der BRAHA-Biogasanlage in Godenstedt: „Es kann doch nicht sein, dass Steinkohlekraftwerke mit dem Argument gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen werden und Bioenergieanlagen bleiben außen vor.“ Die Kosten für landwirtschaftliche Rohstoffe, für technische Komponenten und Betriebsstoffe seien weiterhin stark gestiegen insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs, so Hauschild.

Mohrmann: „Dieses Vorhaben birgt massives Potenzial für Rechtsstreitigkeiten und ist auch kaum umsetzbar.“ Die Netzbetreiber müssten zu den jeweiligen Einspeisern, um das Geld wieder einzusammeln. „Im Übrigen haben viele Anlagenbetreiber die gestiegenen Erlöse bereits reinvestiert bzw. zur Deckung gestiegener Betriebs- und Einsatzstoffkosten ausgegeben“, so Mohrmann. Bei dem was da auf die Anlagen zurolle, sei absehbar, dass die meisten ihre Kosten nicht mehr decken könnten und ihre Stromerzeugung deutlich zurückfahren oder sogar den Betrieb vollständig einstellen würden, erklärt Hauschild.

Grundmann: „Wo ist Habecks klimapolitischer Kompass geblieben? Mit jeder flexibel eingespeisten Kilowattstunde senken wir den Bedarf an fossilen Alternativen und vor allem den Verbrauch von teurem Erdgas. Im Vergleich zu Wind und Solar, haben Biogasanlagen, die flexibel aufgestellt sind, den Vorteil, dass sie Energie speichern können. Gerade in Zeiten, wo die Netzstabilität außerordentlich wichtig ist, müssen Biogasanlagen den vollen Vertrauensschutz genießen.“ Mohrmann ergänzt: „Die Ampel darf hier keine Investitionshemmnisse beim Ausbau der Erneuerbaren aufbauen.“

Die federführend zuständigen Energiepolitiker der Union, zu denen Grundmann als Mitglied des Klima- und Energieausschusses zählt, haben in den nächsten Tagen weitere Gespräche mit Regierungsverantwortlichen geplant, um eine Verhinderung der Abschöpfung herbeizuführen. „Klar ist, die Strompreise müssen zurück auf ein halbwegs normales Niveau. Wir hoffen auf einen konstruktiven Dialog, der sowohl die Energiekosten für die Verbraucher senkt, aber auch die erneuerbare Energieerzeugung nicht durch eklatante Fehlanreize gefährdet“, so Grundmann.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schlägt statt einer rückwirkenden Abschöpfung eine Übergewinnsteuer für erneuerbare Energien vor. Allerdings wäre auch das nicht einfach: „Gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes hat der Gesetzgeber kein ‚Steuererfindungsrecht‘ und das ist gut so“, erklärt Mohrmann. Sonst könne sich der Staat beliebig eine Branche heraussuchen. Grundmann sieht eine Lösung in Klimaabschreibungen. „So können Unternehmen Investitionen in den Klimaschutz vornehmen und bekommen eine hohe Abschreibung, die sie sofort Gewinn reduzierend gelten machen können.“  Mohrmann: „Ich hoffe nun, dass die Ampel der Branche genau zuhört und den Erneuerbaren keine weiteren Steine in den Weg legt.“